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Bauwesen

Baubewilligung

Jedes Bauvorhaben ist bei der Gemeinde zu melden!

Für Informationen zu Bauvorhaben und Formularen folgen Sie bitte diesem Link

Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens ist ein anderes Bewilligungsverfahren anzuwenden

Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet drei Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung für dein Vorhaben.

Grundlage sind die §§ 19, 20 und 21 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, idF LGBl. Nr. 73/2023:

  • § 19 Baubewilligungspflichtige Vorhaben

  • § 20 Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren

  • § 21 Meldepflichtige Vorhaben

HIER findest du zu jeder Art von Bauvorhaben Checklisten und Formulare für das Ansuchen, in welchen die

  • gesetzlichen Grundlagen,

  • die Anforderungen während der Baudurchführung und

  • die Anforderungen nach Vollendung der Baudurchführung

beschrieben sind.

Bauansuchen

Fertigstellung

Nach Fertigstellung eines Bauwerkes und vor deren Benützung ist der Baubehörde die Fertigstellung anzuzeigen.

Für telefonische Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.