Bauwesen

    Baubewilligung

    Jedes Bauvorhaben ist bei der Gemeinde zu melden!

    Für Informationen zu Bauvorhaben und Formularen folgen Sie bitte diesem Link


    Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens ist ein anderes Bewilligungsverfahren anzuwenden

    Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet drei Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung für dein Vorhaben.

    Grundlage sind die §§ 19, 20 und 21 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, idF LGBl. Nr. 73/2023:

    • § 19 Baubewilligungspflichtige Vorhaben

    • § 20 Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren

    • § 21 Meldepflichtige Vorhaben

    HIER findest du zu jeder Art von Bauvorhaben Checklisten und Formulare für das Ansuchen, in welchen die

    • gesetzlichen Grundlagen,

    • die Anforderungen während der Baudurchführung und

    • die Anforderungen nach Vollendung der Baudurchführung

    beschrieben sind.

    Bauansuchen

    Fertigstellung

    Nach Fertigstellung eines Bauwerkes und vor deren Benützung ist der Baubehörde die Fertigstellung anzuzeigen.

    Für telefonische Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.